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Wer kann die Riester-Rente in Anspruch nehmen?
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Wer als Arbeitnehmer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten möchte, muss zusätzlich zur gesetzlichen Rente privat Vorsorge treffen, um keine finanziellen Einbußen hinnehmen zu müssen. Neben vielen Formen der privaten Vorsorge wie Banksparplänen, Bausparverträgen oder Fonds-Produkten, in die ein monatlicher Betrag eingezahlt wird, gibt es auch viele Möglichkeiten, wie der Staat die private Vorsorge fürs Alter entweder direkt über Zuschüsse oder indirekt über steuerliche Vorteile unterstützen kann. Ein wichtiger Baustein in Sachen Altersvorsorge ist für viele Arbeitnehmer die Riester-Rente. Die staatliche Förderung können rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige ebenso in Anspruch nehmen wie Pflichtversicherte, die ihren Rentenanspruch über die Alterssicherung für Landwirte erwerben. Aber auch Arbeitslose und Personen, die im ALG II-Bezug sind haben ebenso Anspruch auf die Riester-Förderung wie Leute, die zeitweilig aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können und deshalb Krankengeld beziehen.Weil hinter der staatlichen Förderung die Absicht steckt, dass ein möglichst großer Personenkreis privat als Ergänzung zur gesetzlichen Altersrente vorsorgen kann, können auch Zivildienstleistende, Beamte, Menschen, die sich um die Kindererziehung kümmern und vollständig erwerbsgemindert sind. Der Kreis an Personen, der die Förderung nach Riester dagegen nicht in Anspruch nehmen kann, ist dagegen relativ überschaubar. Das sind in erster Linie Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, geringfügig Beschäftigte, die den Beitrag des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht aus der eigenen Tasche aufstocken, Studenten, die nicht rentenversichert sind, Personen, die eine Rente wegen teilweiser Verminderung der Erwerbsfähigkeit beziehen und Personen, die in berufsständischen Versorgungen Pflichtversichert sind. Das sind beispielsweise Apotheker, Ärzte, Architekten oder Tierärzte.
Arbeitnehmer, die sich für die Förderung der Riester-Rente entscheiden, haben eine große Auswahl an Sparformen. Deshalb sollten sie die verschiedenen Angebote auf dem Markt genau unter die Lupe nehmen und einen gründlichen Riester-Rente Vergleich anstellen. Angespart werden kann das Kapital nämlich beispielsweise durch einen Banksparplan. Sobald das Geld monatlich ausbezahlt wird, verwandelt dieser sich in eine Rentenversicherung, welche die Auszahlung abwickelt. Weitere Möglichkeiten sind die klassische private Rentenversicherung, eine fondsgebundene Rentenversicherung, ein Fondssparplan, aber auch Pensionskasse, verschiedene Direktversicherungen oder ein Pensionsfonds. Weil in die Kassen der Anbieter staatliche Gelder fließen, müssen sie natürlich entsprechende Auflagen erfüllen. Beispielsweise sind die Verwaltungskosten schon bei Vertragsabschluss transparent zu halten.
Bildquelle: Gerd Altmann / pixelio.de
Published on Februar 22, 2012 · Filed under: Finanzen; Tagged as: Anbieter, Auszahlung, Beitrag, Kapitalanlage, Riester-Rente
